Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Vielen Dank, dass Sie sich für unsere Allgemeine Geschäftsbestimmungen interessieren, die in drei Abschnitte gegliedert sind, da sie spezifisch für die unterschiedlichen Bereiche gelten, in denen city-netze tätig ist.
Geschäftssitz des Providers/ Anbieters/ Vertragspartners:
city-netze GmbH / HRB 6294, zuvor level421 GmbH
Küfergasse 11
89073 Ulm
Deutschland
Tel.: +4973114064700
Fax: +4973114064711
Kontakt: Kontaktformular
HRB 5294 - Amtsgericht Ulm
Geschäftssitz des Anbieters is Ulm/ Deutschland
Die nachfolgenden in das Englisch übersetzten Bestimmungen sind nach besten Wissen und Gewissen übersetzt worden. Allerdings gilt im Zweifelsfall die Deutsche Version.
Es gilt für nachfolgende Abschnitte folgendes als übergreifend Vereinbart:
(1) Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Sämtliche Vertragsänderungen, sowohl Änderungen als auch Ergänzungen, - inklusive dieser Regelung - bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder Abreden per E-Mail sind nicht getroffen.
(3) Sollte eine der vorstehenden Regelungen des Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Regelungen und des Vertrages unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, hinsichtlich der unwirksamen Regelung eine neue zu schaffen, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(4) Beide Parteien vereinbaren, eine der Auslegung der Bestimmung am nächsten kommende Bestimmung zu finden, die nach der deutschen Gesetzgebung und den deutschen Vorschriften gültig ist.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieterss. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder gewöhnliche Aufenthalte im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(6) Der Kunde stimmt zu, dass im Falle er einen Internet Zugangsvertrag abgeschlossen hat, dieser auf eine andere eigenständige in-oder ausländische Gesellschaft übertragen werden kann.
(7) Jeder Kunde muss auf Verlangen seine Identität entweder eine entsprechende Firmeneintragung oder Kopien seines privaten Reisepasses belegen.
(8) Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass der Provider jederzeit und ohne Angabe von Gründen den bereitgestellten Internet Zugangsdienst einstellen darf. Hierbei kann es sich um eine regionale Einstellung, wie auch um eine globale Einstellung handeln.
ABSCHNITT 1: Zutreffend für Online Shop Bestellungen
I GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN FÜR ONLINE SHOP BESTELLUNGEN
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter level421 über unseren Online Shop (Marktplatz) geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir. Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab. Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt. Bei Zahlung über einen externen Zahlungsanbieter erhalten Sie diese Bestätigungs-E-Mail von diesem.
(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen
(1) Der zwischen Ihnen und uns geschlossene Abonnement-Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit. Wird der Vertrag nicht 4 Wochen vor Vertragsende (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist geregelt ist) von einer der Parteien in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um die vereinbarte Grundlaufzeit. Beträgt die Grundlaufzeit mehr als ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jedoch jeweils nur um ein Jahr.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Individuell gestaltete Waren
(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.
(4) Soweit wir im Rahmen der individuellen Gestaltung für Sie Texte, Bilder, Grafiken und Designs erstellen, unterliegen diese dem Urheberrecht.Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist eine Verwendung, Reproduktion oder Veränderung einzelner Teile oder kompletter Inhalte nicht zulässig. Soweit nicht anders vereinbart, übertragen wir Ihnen ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für Sie erstellten urheberrechtlich geschützten Werken. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, die geschützten Werke oder Teile davon in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen. Die Übertragung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
§ 5 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten
(1) Bonitätsprüfung
Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, behalten wir uns vor eine Bonitätsprüfung durchzuführen die Zahlungsart auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.
(2) SEPA-Lastschrift (Basis- und/ oder Firmenlastschrift)
Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigen Sie uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Wir stellen Ihnen auf unserer Internetseite oder spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss per E-Mail die Formulare zur Erteilung des SEPA-Mandats zur Verfügung. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss das von Ihnen zu erteilende Mandat schriftlich mit Ihrer Unterschrift an uns zu übersenden. Der Einzug der Lastschrift erfolgt bei Lieferung der Ware in Deutschland innerhalb von 3 Tagen, bei Auslandslieferungen innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsschluss. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Sie sind verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Ihres Verschuldens haben Sie die anfallende Bankgebühr zu tragen. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall die Zahlungsarten SEPA-Basislastschrift und/ oder SEPA-Firmenlastschrift auszuschließen.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffs Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von Abs.1:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
c) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffs Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
(2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in unseren Kundeninformationen für Online Shop Bestellungen (Teil II) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Shop Bestellungen (Teil I) .
(3) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht Fehler frei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
II. KUNDENINFORMATIONEN FÜR ONLINE SHOP BESTELLUNGEN
1. Identität des Verkäufers
siehe Geschäftssitz des Vertragspartners findet Eingangs dieses Dokumentes Erwähnung.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online Shops (Teil I.).
3. Vertragstextspeicherung
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per E-Mail übersandt, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen.
5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
6. Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
7.1. Die Mängelhaftung für unsere Waren richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
7.2. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
8. Vertragslaufzeit / Kündigung
Informationen zur Laufzeit des Vertrages sowie den Bedingungen über die Kündigung finden Sie in der Regelung "Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Abschnitt 2: Geschäftsbedingungen für Zugangshardware zum Internet
level421, nachfolgend „Provider“ genannt, informiert nachstehend über ihre Geschäftsbedingungen, geltend für jeden Vertrag über die Lieferung von Hardware, der zwischen einem Kunden und dem Provider abgeschlossen wird. Diese Geschäftsbedingungen gelten für jede durch den Provider durchgeführte Hardware Lieferung, die im direkten Zusammenhang mit der Lieferung von Internet stehen.
I.) ERWERB VON ZUGANGSHARDWARE
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen von Zugangshardware.
(2) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Eine übliche Geschäftsbeziehung zum Provider besteht aus bis zu vier voneinander separierten Verträgen.
(4) Dem Vertrag über die Lieferung von Hardware (1.-Kaufvertrag) . Der Vertrag über dessen Installation und betriebsfähigen Bereitstellung (2.-Installationsvertrag), sowie über den Betrieb des Zuganges zum Internet und dem Telefon. (3.- Nutzungsvertrag/ Access Providing Contract) Sowie den Vertrag über die Wartung der Hardware (4.- Wartungsvertrag)
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Kaufvertrages sind Hardwarekomponenten (im folgenden Hardware), die in unseren Angeboten (online oder offline) näher bezeichnet und spezifiziert sind.
(2) Der Gesamtkaufpreis inklusive Mehrwertsteuer ist am Tag der Lieferung per Nachname fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Lieferungen in das Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse. Bei allen Lieferungen trägt der Kunde sämtliche Import Kosten inkl. lokaler Bearbeitungskosten, Steuer und Zoll.
(3) Soweit der Provider die Hardware nicht als Standardware am Lager vorrätig hat (gilt für die mobilen Einheiten), kann er vom Verkaufspreis eine Anzahlung iHv 75% verlangen.
(4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet sofern der Kunde im Inland sitzt. Kunden im Ausland erhalten eine Rückerstattung bei der die Bearbeitungskosten abgezogen wurden.
§ 3 Lieferung
(1) Eine Lieferung erfolgt nicht, insofern sie nicht explizit vereinbart wurde. Der Kunde muss die Ware am Geschäftssitz des Providers abholen. Bei entsprechender Zusendung per Fracht oder Lieferdienste werden die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich Verpackungskosten an den Kunde weitergegeben.
(2) Zugesagte Liefertermine sind als zirka Angaben zu verstehen. Lieferverzögerungen sind auf branchenübliche Engpässe bei Bauteilen oder Einzelkomponenten zurückzuführen.
(3) Der Provider berät den Kunden im Rahmen seines Kenntnisstandes. Er schuldet keine Beratung über technische Voraussetzungen und Einsetzbarkeit der Komponenten zu bestimmten Zwecken.
(4) Dem Kunden wird am Tag der Inbetriebnahme über die besonderen Spezifika des Systems eingewiesen. Dieses erfolgt entweder fernmündlich, oder aber per persönlich, insofern er eine Installation mitgebucht hat. Geringfügige Abweichungen zwischen den Angaben in der Produktspezifikation und der tatsächlichen Bedienung der installierten Anlage, behält sich Provider vor.
(5) Soweit der Kunde die Ware nicht 14 Tage nach Zugang der Mitteilung über das Eintreffen der Ware abgeholt hat, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Kunde über. Das Risiko des Warentransports in Krisengebiete trägt grundsätzlich der Kunde.
§ 4 Widerrufsrecht
(1) Der Verbraucher hat bei einem Fernabsatzvertrag das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Schriftform oder durch Rücksendung der Sache zu widerrufen. Diese innerhalb der Europäischen Union geltende Bestimmung hält sich auch der Provider. Die Frist beginnt frühestens mit erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an den Eingangs erwähnten Vertragspartner.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
Sofern die Waren bereits unser Lager verlassen haben kann Provider auf die Zahlung des vollen Produktpreises bestehen. Der Kunde muss zumindest die für den Warenversand angefallenen Kosten tragen, wie auch die Kosten für den Zahlungsverkehr, sowie die internen Prozesskosten, die bei Provider angefallen sind. In dem Fall der Annahmeverweigerung muss die Ware wieder zu Provider auf Kosten des Kunden zurücktransportiert werden. Auch diese Kosten trägt der Kunde.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung durch den Kunden ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Verbraucher ggf. Wertersatz leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen.
(4) Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufs rechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufs rechts, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
§ 5 Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Provider ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
(6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(7) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu
(8) Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz verbleibt die Ware beim Kunde, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Provider die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung
(9) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(10) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Eine englische Montageanleitung stellt keinen Mangel dar.
(11) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nur dann, insofern der Provider auch Hersteller des Produktes ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die spezifizierte Anlage samt Zubehör steht bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unter dem Eigentumsvorbehalt des Providers.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 8 Installation und Inbetriebnahme
(1) Bei den von Provider gelieferten Anlagen handelt es sich in der Regel um Sendeanlagen, die eine fachmännische Installation erfordern. Der Kunde sichert Provider zu, dass sofern er Provider nicht mit der Installation selbst beauftragt, er geeignetes Personal auf seine Kosten bereitstellen wird, das die Installation fachmännisch durchführen kann.
§ 9 CE Konformität
(1) Bei den von Provider gelieferten Anlagen handelt es sich im Regelfall um Anlage, deren üblicher Verwendungsort außerhalb der Europäischen Union liegt. Die Anlagen werden üblicherweise aus unterschiedlichen Einzelkomponenten nach Kundenanforderung assembliert.
(2) Ein Betrieb innerhalb der Europäischen Union ist unzulässig, da unter Umständen geltende Grenzwerte die zum Erreichen der CE Konformität notwendig sind, nicht eingehalten werden.
(3) Im Falle, dass der Kunde einen Betrieb innerhalb der europäischen Union vorsieht, so muss er dies dem Provider anzeigen. In diesem Fall wird dieser den Kunden ausreichend darüber beraten, was zu tun ist um geltende Bestimmungen einzuhalten.
(4) Maßnahmen die für das Erreichen einer EU Konformität notwendig sind können in einer Leistungsverschlechterung resultieren. Diese hat der Kunde zu akzeptieren, insofern er auf eine CE Konformität besteht.
(5) Im Falle, dass der Kunde einen Betrieb innerhalb der europäischen Union vorsieht, so muss er dies dem Provider anzeigen. In diesem Fall wird dieser den Kunden ausreichend darüber beraten, was zu tun ist um geltende Bestimmungen einzuhalten.
(6) Nutzt der Kunde dennoch die Anlage innerhalb der EU, so geschieht dies ohne Verantwortungsübernahme des Providers.
§ 10 Lizenzpflicht
(1) Gebühren, die für die Nutzung von Anlagen die Provider liefert, eventuell im jeweiligen Land der Nutzung anfallen, müssen durch den Betreiber der Anlage direkt an die jeweilige Regierungsbehörde entrichtet werden. In diesem Zusammenhang kann die Anmeldung der Anlage bei der jeweiligen Behörde für Post- und Telekommunikation erforderlich werden.
(2) Eine entsprechende Betriebslizenz kann nicht durch den Provider bereitgestellt werden, denn anders als beispielsweise im Mobilfunk werden Lizenzen für bidirektionale Satellitenkommunikation immer zwischen dem Endnutzer und der jeweiligen Regulierungsbehörde des jeweiligen Landes in der der Betrieb erfolgen soll, direkt vergeben.
(3) Grundsätzlich verhält es sich derart, dass Provider nach geltendem internationalem Recht von einer Regierung angewiesen werden kann, den Satellitendienst zu deaktivieren, wenn lokale Lizenzgebühren nicht entrichtet worden sind.
(4) Es gibt zahlreiche Länder in der EU, in denen der Betrieb lizenzfrei ist, was von der Art und Typ des jeweiligen Systems abhängt. Der Provider hat lediglich die Pflicht den Kunden auf den Umstand hinzuweisen, dass sein System einer Lizenzpflicht unterliegt. Ignoriert der Kunde dies, so ist der Provider für den daraus resultierenden Schaden nicht haftbar.
II) ZEITWEISE ÜBERLASSUNG VON ZUGANGSHARDWARE ZUM INTERNET (MIETE oder LEIHE)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, geltend für die zeitweise Überlassung von Hardware (Miete oder Leihe), der zwischen einem Kunden und dem Anbieter.
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Soweit der Anbieter dem Kunden laut Produkt- oder Vertragseinigung Geräte stellt, die im Eigentum von
des Anbieters verbleiben, gelten die folgenden besonderen Bestimmungen: Der Provider überlässt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Hardware zum bestimmungsgemäßen und pfleglichen Gebrauch.
(2) Eine übliche Geschäftsbeziehung zum Provider besteht aus bis zu drei voneinander separierten Verträgen. Dem Vertrag über die Miete von Hardware (a-Mietvertrag) .
(3) Der Vertrag über dessen Installation und betriebsfähigen Bereitstellung (b-Installationsvertrag), sowie über den Betrieb des Zuganges zum Internet und dem Telefon. (c- Nutzungsvertrag/ Access Providing Vertrag)
§ 2 Mietzeit
(1) Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt bei Abholung des Leihgeräts vor Ort durch den Kunden, bzw. bei Anlieferung des Leihgeräts durch den Provider beim Kunden und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt bei Rückgabe durch den Kunden vor Ort oder Abholung beim Kunden durch den Provider.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Vertragslaufzeit
(1) Die sich aus dem jeweils ergebenden Preis bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich in Euro, gegebenenfalls zzgl. Kosten für Anfahrt und Aufbauservice, und gelten als freibleibend ab dem Geschäftssitz des Providers, Miete für Hardware wird einmal jährlich im Voraus berechnet, sofern sie nicht zusammen mit der monatlichen Internet Access gebühr eingezogen wird.
(2) Der Provider behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen eintreten.
(3) Diese werden auf Verlangen nachgewiesen. Falls sich ein Preis erhöht hat, setzt der Provider den Vertragspartner bzw. Auftraggeber vor Auftragsausführung darüber in Kenntnis.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertraglichen Gebrauch machen.
(2) Er hat die Hardware pfleglich und fachgerecht gegen schädliche Umwelteinflüsse (Staub, Hitze, Feuchtigkeit/Wasser usw.) geschützt zu betreiben. Geräte, die der Provider für den Außenbetrieb liefert (wie z.B. Außenantennen) sind ausreichend gegen leichtes Spritzwasser und Regen geschützt, soweit dies erforderlich ist.
(3) Die erforderliche Energie hat jeweils der Kunde zu stellen und ist auch für deren sichere Bereitstellung unter Einhaltung von VDE Grundlagen verantwortlich.
(4) Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Providers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.
(5) Der Kunde gewährt dem Provider unbeschränkten Zugang zur Dachfläche in den normalen Geschäftszeiten zum Zwecke der Wartung oder des Geräteaustausches. Der Kunde hat für eine ausreichende Integration der Dach Funkanlage in sein Gebäude Blitzschutzkonzept selber Sorge zu tragen.
§ 5 Gewährleistung
(1) Der Provider gewährleistet, dass die Hardware zum Zeitpunkt der Lieferung keine Mängel aufweist.
(2) Sollte die überlassene Hardware entgegen dieser Gewährleistung Mängel aufweisen, wird der Provider die Hardware kostenfrei gegen eine mängelfreie austauschen. Im Falle, dass das Kundenendgerät bzw. die zugehörigen Anschlusseinrichtungen Gegenstand einer unsachgemäßen oder fahrlässigen Behandlung oder Anwendung, unsachgemäßen Prüfung, Reparatur, Veränderung, Beschädigung, Montage oder Verarbeitung mit der Folge einer Veränderung physikalischer oder elektrischer Eigenschaften war, tritt die Gewährleistung außer Kraft.
(3) Der Kunde haftet dann für den von ihm schuldhaft verursachten Schaden. Im Falle von Überspannungsschäden durch beispielsweise Blitzeinschlag haftet der Kunde.
§ 6 Rückgabe der Mietsache
(1) Die ordnungsgemäße unverzügliche Rückgabe der überlassenen Hardware nach Vertragsende obliegt
dem Kunden. ,Die Geräte sind vom Kunden auf eigene Kosten und Gefahr fachgerecht gegen Transportschäden geschützt zum Geschäftssitz des Providers zu bringen, zu versenden oder an einer vom Provider angegebenen Adresse zu hinterlegen.
(2) Die Rückgabe durch den Kunden hat ohne direkte Aufforderung spätestens 30 Tage nach Vertragsende zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe, hat der Provider den Zeitwert der Geräte zu ersetzen.
(3) Im Falle des Abbaus und Rücktransport durch den Provider werden die Kosten und Risiko des Providers getragen oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.
§ 7 Haftungsausschlüsse
(1) Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Provider keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund.
(2) Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere: Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden, wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Leihgeräte von Vormietern, wegen Wartungsarbeiten oder wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Anlieferung sowie auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes.
(3) Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Etwaige Ansprüche Dritter (z.B. GEMA bei öffentlichen Veranstaltungen), gehen zu Lasten des Mieters.
III) HINWEISE FÜR DEN KUNDEN IM UNGANG MIT SATELLITEN EQUIPMENT
Der Anbieter liefert Zugangsequipment, welches es dem Kunden erlaubt mittels geostationärer Satelliten einen Zugang zum Internet zu erhalten. Die folgenden Punkte sind im Interesse eines sicherenBetriebes unbedingt einzuhalten:
(1) Bidirektionale Satellitenverbindung
Der Versand und Empfang der Daten läuft bei bidirektionaler Satellitenkommunikation über das Satellitenmodem und über eine spezielle Satellitenantenne, die in der Lage ist, Signale auch zu senden. Deshalb werden keine terrestrischen Telefonleitungen mehr benötigt. Über den geostationären Satelliten in 36.000 km Höhe werden die codierten Signale zur Bodenstation in Deutschland geleitet und dort nach der Decodierung in den Internet-Backbone des Upstream-Providers eingespeist. Das Funktionsprinzip ist dabei durch die bidirektionale Auslegung vollkommen unabhängig vom Ort der Anlage oder vorhandenen Telefonleitungen. Nachfolgend werden technische Einrichtungen, die diesem Funktionsprinzip gehorchen als „System“ bezeichnet.
(2) Grundsätzliche Sicherheitshinweise
Das System operiert mit einem Hochfrequenz RF Kopfsystem, das auf der Außeneinheit vor der Antenne montiert ist. Dieser strahlt im Betrieb hochenergetische Mikrowellenstrahlung aus. Deshalb gelten im Umgang besondere Sicherheitsbestimmungen. Beim Auf- und Abbau des Gerätes muss die gesamte Satelliteneinheit stromlos geschaltet werden. Der Kunde hat in jedem Fall die Sicherheitshinweise, die im Handbuch des Herstellers angegeben sind, zusätzlich zu beachten.
(3) Montagehöhe
Der Kunde muss in jedem Fall bei der Montage gewährleisten, dass die Mindesthöhe vom Boden nach der Montage 2 Meter beträgt. Ferner hat er dafür Sorge zu tragen, dass sich vor dem RF Head keine Menschen befinden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass während des Betriebes durch geeignete Markierungen auch nicht unbeabsichtigt, Menschen in den Strahl vor die Antenne treten können.
(4) Blitzschutz
Bei der Montage der Antenneneinheit sind in jedem Fall gültige Blitzschutzbestimmungen und Gebäudebauvorschriften zu beachten.
(5) Flughäfen
Der Betrieb des Systems in der Nähe von Flughäfen, insbesondere in Einflugschneisen ist untersagt.
Abschnitt 3: Access Providing zum Internet und Telefon über Satellit und Mobilfunk
Die city-netze GmbH mit Hauptsitz in 89073 Ulm, Küfergasse 11, eingetragen mit der Nummer HRB 5294 beim Amtsgericht Ulm, im Folgenden „Provider“ genannt, informiert nachstehend über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geltend für jeden Satelliten-kapazitäts-Mietvertrag, der zwischen einem Kunden und der city-netze GmbH abgeschlossen wird. Diese Geschäftsbedingungen gelten für jeden von city-netze erbrachten Internet und Telefon Service.
Die nachfolgenden in das Englisch übersetzten Bestimmungen sind nach besten Wissen und Gewissen übersetzt worden. Allerdings gilt im Zweifelsfall die Deutsche Version.
Jede hiervon abweichende, ausgehandelte Regelung muss vereinbart und in Schriftform festgelegt werden:
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen von Airtime Services.(Zugang zum Internet and Telefon)
(2) Der Provider gewährt dem Kunden Zugang zum Internet und zum weltweiten Telefonnetz über eine geostationäre Satelliten-Lösung (V-SAT), sowie GSM Netzte, die Daten empfangen und senden können.
(3) Der Kunde schließt einen Vollzeit-Kapazitäts-Mietvertrag ab. Infolgedessen, ist es erforderlich, dass beide Vertragsparteien Mindestvertragszeiten einhalten.
(3) Die vom Kunden benötigte Zugangshardware, zur Nutzung dieses Services, oder die Installationsdienstleistung, ist nicht Bestandteil dieser Geschäftsbestimmung.
(4) Eine übliche Geschäftsbeziehung zum Provider besteht aus bis zu vier voneinander separierten Verträgen. Dem Vertrag über die Lieferung von Hardware (1.-Kaufvertrag) . Der Vertrag über dessen Installation und betriebsfähigen Bereitstellung (2.-Installationsvertrag), sowie über den Betrieb des Zuganges zum Internet und dem Telefon. (3.- Nutzungsvertrag/ Access Providing Contract) Sowie den Vertrag über die Wartung der Hardware (4.- Wartungsvertrag)
(5) Der Anbieter garantiert keinerlei Abdeckungsgebiete, in denen die Zugangshardware des Kunden funktionsfähig ist.
(6) Die Leistungen des Providers werden gemäß der geltender Gesetze und Vorschriften erbracht sowie des jeweiligen Netzbetreibers, der für den spezifischen Kundenservice genutzt wird.
(7) Die Dienstleistung des Netzbetreibers wird von einem der weltweit maßgeblichen Satelliten- oder GSM Betreiber erbracht, mit denen der Anbieter langfristige Kapazitätsverträge für die Anmietung von Satellitenkapazität eingegangen ist. Der Satellitenbetreiber ist für die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit seiner im Weltraum oder auf der Erde befindlichen Ausrüstung verantwortlich, die für die Bereitstellung der Dienste durch den Betreiber zwingend erforderlich ist.
(8) Es obliegt der Verantwortung des Kunden und ist nicht Teil dieser Vereinbarung, den Satellitenservice korrekt zu nutzen, in dem der Kunde seine Geräte ordnungsgemäß in Betrieb nimmt und konfiguriert. Daher übernimmt derAnbieter keine Verantwortung für die Inkompatibilität im Besitz des Kunden befindlicher Geräte, oder die nicht Funktionalität irgendwelcher Dienste, Programme oder Datenübertragungen.
§ 2 Änderungen im Service
(1) Der Provider hat jederzeit das Recht, den dem Kunden erbrachten Service zu ändern, sei es infolge technischen Fortschritts oder durch Einschränkungen, die sich aus technischen Rahmenbedingungen ergeben. Er darf auch den Preis des Services ändern, falls geänderte Marktbedingungen dies erfordern.
(2) Falls ein solcher Fall auftreten sollte und dieser signifikant ist, informiert der Provider den Kunden über die Änderung 30 Tage im Voraus und gibt dem Kunden die Möglichkeit, seinen Vertrag unter den geänderten Bedingungen fortzuführen oder zu kündigen.
(3) Jede Serviceänderung muss dem Kunden in Schriftform mitgeteilt werden (Brief oder bestätigte Email).
(4) Falls der Kunde sein Kündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Vorankündigung nicht wahrnimmt, wird der Vertrag zu den geänderten Rahmenbedingungen, ohne Unterbrechung der laufenden Vertragszeit, fortgeführt.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Vertragslaufzeit
(1) Der Kunde zahlt für den Service des Providers eine monatliche Gebühr, die mindestens 3 Monate beträgt.
(2) Bei Services die mit der Bezeichnung „Pay as you GO“ oder auf "Tages- oder Monatspass Basis" angeboten werden, leistet der Kunde nur für den Zeitraum eine Vorauszahlung, in dem er den Service nutzen möchte.
(3) Eine nachträgliche Bezahlung ist nicht möglich, da die Satellitengebühren an den Satellitenbetreiber oder den GSM Anbieter ebenso im Voraus entrichtet werden müssen.
(4) Die Preise beinhalten keine Kommunalsteuer, Einfuhrzölle oder andere Gebühren.
(5) Zu Beginn wird eine Anzahlungsrechnung ausgestellt, die mindestens 3 Monate der Access Providing Abonnementsgebühr für die Online-Dauer abdeckt, und die vom Kunden bezahlt werden muss, bevor der Access Providing Vertrag zustande kommt. Dieses gilt insbesondere für Kunden mit mit Geschäftssitz außerhalb von Deutschland.
(6) Bei Services, die mit „PAY as you GO“ bezeichnet werden und die nachträglich zum jeweiligen Monatsende abgerechnet werden, behält sich der Provider vor, insbesondere bei Kunden mit Geschäftssitz außerhalb von Deutschland, eine Sicherheitsgebühr zu verlangen, die Minimum dem zu erwartenden Datentransfervolumen für 3 Monate entspricht.
(7) Dem Kunden wird keine Servicegebühr berechnet, solange Ihr Service nicht erfolgreich aktiviert wurde..
(8) Falls ein Vertrag jedoch nicht innerhalb der Frist von 3 Monaten nach Vertragsabschluss aktiviert wird, nachdem der Vertrag erhalten wurde, kann der Vertag von provider automatisch vorzeitig beendet werden und eine vorzeitige Kündigungsgebühr kann für den Kunden fällig werden.
(9) Sobald der Service online ist, wird eine Rechnung erstellt, die den Service bis zum Ende desjenigen Monatsendes berechnet in dem der Service aktiviert wurde.
(10) Die fortlaufenden Zahlungen für einen bereits aktivierten Vertrag müssen mindestens bis zum letzten Tag des Monats eintreffen.
(11) Falls die Zahlung nicht pünktlich eintrifft, ist der Provider berechtigt, den Vertrag ohne weitere Ankündigung auszusetzten.
(12) Während jeder Serviceaussetzung, die aufgrund einer Nichtzahlung erfolgt, läuft der Servicevertrag weiterfort und die Zahlungen für diesen Zeitraum werden fällig.
(13) Für die Reaktivierung eines Services nach einer „Nichtzahlung“, kann der Provider eine Wiederanschluss-gebühr erheben, die mindestens der anfänglichen Aktivierungsgebühr entspricht.
(14) Falls ein Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, hat der Provider das Recht das Kundenterminal zu sperren, so dass es von keinem anderen Provider genutzt werden kann.
(15) Für die überfälligen Beträge ist der Provider dazu berechtigt, einen 2 % höheren Zinssatz als den von der Deutschen Bundesbank Vorgegebenen zu verlangen.
§ 4 Vertragsbeendigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Es sind wahlweise längere Verträge mit 24 oder 36 Monaten möglich.
(2) Für Services, die unter der Bezeichnung „PAY as you GO“ angeboten werden und die eine feste
Vertragslaufzeit haben, ist keine Kündigung erforderlich, da diese mit Ablauf der festen Vertragslaufzeit automatisch enden.
(3) Ein Vertrag beginnt zudem Zeitpunkt, in dem der Service erstmalig aktiviert wird. Im Zweifelsfall zu dem Zeitpunkt, an dem Kunden nachgewiesen werden kann, dass er positiven Datenverkehr über seine Anlage transferiert.
(4) Jeder Vertrag muss mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Ausnahmen bilden Verträge die mit „PAY as you GO“ oder mit "Tages- oder Monatspass" bezeichnet werden, die mit Vertragsablauf enden.
(5) Falls der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
Verträge mit der Bezeichnung „PAY as you GO“ verlängern sich nur dann, wenn dieses explizit vom Kunden bei der Beauftragung gewünscht wurde.
(6) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (Brief oder bestätigte Email). Mit bestätigter e-mail ist gemeint, dass ein Repräsentant des Providers den Erhalt der e-mail wissentlich rückbestätigt.
(7) Im Zweifelsfall gilt das Datum der Zustellung des Kündigungsschreibens, zu dem der Provider die Kündigung akzeptieren kann.
(8) Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund von wichtigen Gründen zu kündigen.
(9) Als wichtige Gründe zählen: Ein Ortswechsel infolge dessen der gebuchte Satellit, oder ein Alternativsatellit, den der Provider anbietet, nicht mehr genutzt werden kann oder höhere Gewalt (Krieg / Unruhen oder Naturkatastrophen).
(10) Als wichtiger Grund zählt NICHT, dass der Kunde zu einem anderen Provider umziehen möchte
(11) Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung muss der Kunde einen festgelegten Prozentsatz der Gebühr für die Restvertragslaufzeitgebühr bezahlen.
(12) In jedem Fall muss der Provider einer möglichen vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen.
(13) Der Provider ist berechtigt, den Vertrag ihrerseits zu beenden, wenn der Kunde länger als 30 Tage mit seinen Zahlungen in Rückstand ist.
(14) Darüber hinaus kann city-netze den Vertrag ohne weitere Ankündigung beenden, wenn der Kunde den Service außerhalb dessen Leistungsumfang missbräuchlich verwendet, Probleme am Satelliten oder in dessen Datenstrom verursacht, zum Beispiel durch aktive Virenfreisetzung, die aus dem Netzwerk des Kunden stammen, oder, wenn er den Service missbräuchlich oder für kriminelle oder terroristische Aktivitäten verwendet.
(15) Der Provider darf auch dann den Vertrag beenden, wenn Gesetzte und Vorschriften verletzt werden.
(16) Alle für die Lieferung in die Europäische Union geltenden Gesetze, müssen vom Kunden eingehalten werden.
(17) Alle Verstöße gegen diese Gesetze werden unmittelbar den zuständigen Behörden angezeigt, da level421 die aktive Bekämpfung derartiger Aktivitäten unterstützt.
§ 5 Umzug auf anderen Satelliten
(1) Während der Laufzeit eines Vertrages besteht unter Umständen die Notwendigkeit den Satelliten zu wechseln. Der Kunde wird diesem Umzug zustimmen, insofern die Abdeckung durch den neuen Satelliten in ähnlicher Form gewährleistet werden kann. Der Provider hat hierzu grundsätzlich die Befugnis diesen Umzug durchzuführen und der Kunde räumt dem Provider bereits jetzt das Recht ein, seine Räumlichkeiten zu betreten um die technischen Veränderungen, die für diesen Umzug erforderlich sind, durchzuführen.
(2) Für den Fall, dass es für diesen Umzug erforderlich wird, dass der Kunde seine Hardware die sich in seinem Besitz befindet technisch verändern muss, so wird dahingehend unterschieden ob er einen gültigen Wartungsvertrag abgeschlossen hat oder nicht. Für den Fall, dass ein Wartungsvertrag vorliegt, übernimmt der Provider die Kosten für die Umrüstung. Für den Fall, dass kein Wartungsvertrag vorliegt, hat der Kunde die Kosten zu übernehmen.
(3) Verweigert der Kunde den für ihn kostenpflichtigen Hardwareupgrade, da er keinen Wartungsvertrag hat, so ist der Provider berechtigt den Access Providing Nutzungsvertrag für die Internet und Telefondienste vorzeitig zu kündigen und eine vorzeitige Vertrags Beendigungsgebühr zu berechnen. Von einer solchen Verweigerung kann ausgegangen werden, wenn sich der Kunde über ein ihm seit 30 Tage vorliegendes Hardware Upgrade Angebot nicht äußert.
§ 6 Verpflichtungen des Kunden
(1) Der Kunde muss den Service korrekt nutzen.
(2) Für die Sicherstellung einer korrekten Nutzung werden die folgende Punkte als inkorrekte Nutzung angesehen:
- Jegliche Verletzung von Gesetzen
- Nicht-Einhaltung mit lokalen Vorschriften für die Internetnutzung
- Jegliche Verletzung der Privatsphäre eine Drittpartei
- Jegliche Verletzung von Sicherheitsmechanismen
- Jegliche Verletzung der Nutzungsvorschriften des Providers, insbesondere die Weiterverbreitung von virenverseuchten Inhalten , Spam-Emails oder unerwünschten Inhalten
- Weiterverbreitung von Kinderpornographie
- Konsum von Kinderpornographie
§ 7 Kontrollrechte des Providers
Der Provider hat das Recht, folgende Kontrollen vorzunehmen:
(1) Falls nötig, ist der Provider dazu berechtigt Kundeninformationen an eine Drittpartei weiterzuleiten.
(2) Der Kunde erlaubt dem Provider, durch ihn angeforderten und aufgerufenen Daten und Informationen zu lesen, insbesondere dann, wenn der Provider Grund zur Annahme hat, dass der Kunde den Service inkorrekt nutzt.
(3) Der Kunde gestattet dem Provider ebenso, eine Historie über die Systemnutzung, übertragene Datenmengen, aufgerufene Seiten und erreichte Leistungswerte für eine weitere Auswertung abzuspeichern.
§ 8 Beweisakzeptanz
Die vom Provider gespeicherten Daten über die Kunden-Historie hinsichtlich Systemnutzung, übertragener Datenmengen oder erreichter Leistungswerte, akzeptiert der Kunde als Beweis bei möglichen zukünftigen Streitigkeiten in Bezug auf seine Netznutzung oder bei zahlungsbezogenen Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung des Providers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, falls nicht eine grundlegende vertragliche Bedingung verletzt wird.
(2) Jegliche Haftung für die Inhalte, die der Kunde über die bereitgestellten Dienste erhält, wird abgelehnt.
(3) Der Provider ist auch nicht dafür haftbar, dass einige bereitgestellte Inhalte nicht frei nutzbar sind, sondern unter international geltenden Urheberrechte oder – Vorschriften fallen.
(4) Der Provider lehnt jegliche Haftung für die vom Kunden verbreiteten Inhalte ab. Der Kunde selbst ist für alle Inhalte verantwortlich, die er über den bereitgestellten Service überträgt.
(5) Der Provider ist nicht haftbar für Schäden, die durch
„höhere Gewalt”, „Krieg“, „Unruhen“, „staatliche
Vorschriften“, „Ausfall wesentlicher Netzwerk-Komponenten“ oder ernsthafte satellitenbezogene Probleme, zum Beispiel mit der Raumfahrt in Zusammenhang stehende Beeinträchtigungen, verursacht werden können.
(6) Der Provider ist nicht begrenzt haftbar für eine zeitweilige Verringerung der Servicequalität oder Ausfälle des Services, insbesondere, wenn die Ausfallursachen außerhalb seines direkten Einflussbereiches liegen, da Drittparteien involviert sind. Hierzu zählen Probleme mit der Internet-Datenübertragungsleitung oder Probleme der vorgelagerten Upstream-Provider, was zu Ausfällen des Services oder eine geringe Leistung führt.
(7) Falls die Bereitstellung der Servicelieferung aufgrund externer Ursachen zu Problemen führt, ist level421 nicht für die Gutschrift jeglicher Online-Airtime Gebühren verpflichtet. Level421 wird jedoch ihr Bestes tun, die Interessen des Kunden zu schützen, und versuchen, Wege für eine bestmögliche Kundenentschädigung zu finden.
(8) Der Provider stellt keine Notfallkommunikation zur Verfügung.
(9) Im Falle des Eintretens eines jeglichen Haftungsfall, ist dieser auf maximal 2.500 Euro pro Fall beschränkt.
§ 10 Nutzung durch Drittparteien
(1) Die Servicenutzung ist dem Endnutzer lediglich in seinen privaten oder geschäftlichen Räumen gestattet. Mit privaten Räumen können auch mobil sein, insofern der zugegriffene Service ortsveränderlichen Charakter hat.
(2) Ohne Zustimmung darf der Service keiner Drittpartei, beispielsweise für die Bereitstellung kommerzieller Zwecke, zugänglich gemacht werden.
(3) Es ist untersagt, als lokaler Internetprovider durch Nutzung eines Services von level421 aufzutreten.
(4) Unter gewissen Voraussetzungen ist es zugelassen, dass Kunden Internetcafés auf einem von level421 bereitgestellten Service betreiben. Dies erfordert die Buchung von mindestens einem Servicepaket des Typs
(5) Jeder Fall einer Nutzung durch Drittparteien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Providers.
(6) Im Falle einer Nutzungserlaubnis an Drittparteien, muss der Endnutzer sicherstellen, dass dieser Service innerhalb ihrer erlaubten Rahmenbedingungen genutzt werden.
Ulm, April 2018